Häufige Fragen
In bald 40 Jahren Haus zur Stauffacherin wurden uns schon einige Fragen gestellt. Die wichtigsten finden Sie hier beantwortet. Sie möchten mehr wissen? Gerne geben wir Ihnen unter Tel. 044 298 11 11 Auskunft.
Was bedeutet «Wohngemeinschaft» im Haus zur Stauffacherin?
Im Haus zur Stauffacherin leben Mieterinnen und Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen für kurze oder längere Zeit zusammen. Die Aufenthaltsräume werden gemeinsam genutzt.
Ist Ihr Haus eine Art «Frauenhaus»?
Nein. Wir bieten Unterkunft für Frauen (Betreutes Wohnen / Langzeit-Wohnen), sind aber nicht auf gewaltbedrohte Frauen spezialisiert.
Kann man bei Ihnen für unbestimmte Zeit ein Zimmer mieten, auch wenn man keine Betreuung benötigt?
Dauerhafte Aufenthalte sind möglich. Weitere Details und Konditionen erfahren Sie unter Langzeit-Wohnen.
Erhält das Haus Subventionen?
Unser Haus hat die Betriebsbewilligung des Kantonalen Sozialamtes Zürich. Es besteht eine Leistungsvereinbarung bezüglich der gewährten Betriebsbeiträge. Subventioniert wird lediglich der betreute Teil. Die restlichen Zimmer werden kostendeckend geführt.