Anforderungen für den Eintritt
Gerne prüfen wir die Aufnahme in unsere Wohngemeinschaft von Frauen, die:
- eine psychische oder kognitive Beeinträchtigung haben oder sich in einer schwierigen psychosozialen Situation befinden
- zwischen 20 und 60 Jahre alt sind
- eine IV-Rente oder Sozialhilfe beziehen
- Betreuung bei der Alltagsbewältigung, aber keiner regelmässigen Pflegeleistungen bedürfen
- sich selbst und andere nicht gefährden
- im Bereich der Körper-, Kleider- und Zimmerpflege selbstständig sind
- sich in die Hausgemeinschaft einfügen können und wollen
- nicht suchtmittelabhängig sind
- Halb- oder Vollpension beanspruchen
- vorzugsweise eine persönliche Tagesstruktur haben
- bereit sind, persönliche Ziele zu definieren, oder bereits Ziele haben
- bereit sind mit der Bezugsperson und dem Betreuungsteam zusammen zu arbeiten
- Besuche bei Ärztinnen und Ärzten sowie Therapien selbst organisieren oder sich durch Mitarbeitende des Betreuungsteams unterstützen lassen
Zusätzlich ist die Einhaltung der Hausordnung verbindlicher Bestandteil des Pensions- und Betreuungsvertrages.